Aussteller-Reglement

An unseren Messen dürfen keine Antiquitätenkopien als echt verkauft werden. Jeder Händler übernimmt die Garantie für die Richtigkeit seiner Angaben. Ausdrücklich untersagt ist das Anbieten von anderen Schusswaffen als Vorderladern. Das Anbieten von Speisen und Getränken wird ausdrücklich untersagt und bleibt alleine dem Hallenwirt überlassen.

Die fixen Standgebühren sind am Tag der Anmeldung, spätestens jedoch am Tag der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Ist der Aussteller mit der Bezahlung seiner Standgebühr in Verzug, so wird sein Platz anderweitig vergeben.

Kann der Stand nicht weiter vermietet werden, schuldet der säumige Aussteller die volle Standmiete.

Der Veranstater kann Händler, die Anweisungen nicht Folge leisten oder gegen dieses Reglement verstossen, von der Brocante wegweisen oder ausschliessen. Es besteht dann kein Anspruch auf die Rückvergütung bereits bezahlter Standgebühren oder anderer bestellter Leistungen.

Der Händler hat am Ende der Brocante seinen Standplatz gereinigt zu verlassen und den Abfall selber zu entsorgen. An den Stellwänden sind sämtliche Nägel, Schrauben und Agraffen sachgemäss zu entfernen.

Haftung und Versicherung

Haftung und Versicherung ist Sache des Ausstellers. Der Veranstalter lehnt jegliche Form der Haftung ausdrücklich ab. Der Haftungsausschluss gilt auch während der Bewachungszeiten der Markthalle.
 
Gerichtsstand ist Zofingen
 
Burgdorf, 01. Mai 2018
 
Z. R. Milkovic

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